Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Auch wenn es sich um die Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens handelt, kann eine einstweilige Verfügung während des Rechtsstreites nur erlassen werden, wenn sie geeignet ist, den geltend gemachten Anspruch zu sichern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005243Dokumentnummer
JJR_19530529_OGH0002_0020OB00202_5300000_001