Norm
ArbGerG §25 Abs1 Z3Rechtssatz
Im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren kann über Gegenforderungen abgesprochen werden, über die das Erstgericht nicht entschied, weil es die Klagsforderung nur zum Teil als zu Recht bestehend ansah und daher nur über einen Teil der Gegenforderung absprach.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0040827Dokumentnummer
JJR_19530602_OGH0002_0040OB00097_5300000_001