RS OGH 1953/6/2 4Ob97/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.1953
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Norm

ArbGerG §25 Abs1 Z3
ZPO §391 C

Rechtssatz

Im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren kann über Gegenforderungen abgesprochen werden, über die das Erstgericht nicht entschied, weil es die Klagsforderung nur zum Teil als zu Recht bestehend ansah und daher nur über einen Teil der Gegenforderung absprach.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 97/53
    Entscheidungstext OGH 02.06.1953 4 Ob 97/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0040827

Dokumentnummer

JJR_19530602_OGH0002_0040OB00097_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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