Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Für die Dauer der Funktion eines Angestellten einer Aktiengesellschaft als Aufsichtsratsmitglied ruht das bestehende Dienstverhältnis, erlischt aber nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026464Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018