Norm
EO §382 Z8 IIIDRechtssatz
Die Bewilligung eines einstweiligen Unterhaltes ohne vorherige Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ist nur in besonders gravierenden Fällen möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005522Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009