Norm
GenG §27Rechtssatz
Der Beschluß einer Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft auf Ausschließung eines Mitgliedes kann von diesem im ordentlichen Rechtswege angefochten und in Bezug auf die materielle Berechtigung der Ausschließungsgründe vom Gerichte überprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0045811Dokumentnummer
JJR_19530617_OGH0002_0020OB00392_5300000_001