Norm
ZPO §595 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006Rechtssatz
Wenn den Parteien des Schiedsverfahrens eine Durchschrift der getroffenen Entscheidung zugestellt wird mit dem Beisatz, eine Ausfertigung des Schiedsspruches unterblieb, weil eine solche von allen drei Schiedsrichtern unterfertigt sein müßte, so liegt dennoch eine - wenn auch nicht formgerechte und daher anfechtbare - Ausfertigung eines Schiedsspruches vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0045097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022