RS OGH 1953/6/24 1Ob496/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1953
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Norm

ABGB §1098 IId
ZPO §234

Rechtssatz

Ein Räumungsbegehren, das auf Räumung eines Durchgangsraumes von dort aufgestellten Tischen und Sesseln gerichtet ist, ist abzuweisen, wenn sich herausstellt, daß die Beklagte die Sesseln und Tische bereits weggeräumt hat.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 496/53
    Entscheidungstext OGH 24.06.1953 1 Ob 496/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024794

Dokumentnummer

JJR_19530624_OGH0002_0010OB00496_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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