Beisatz: Voraussetzungen des § 871 ABGB zur Vertragsaufhebung nicht erforderlich. (Irrtum über Urheberschaft eine Gemäldes). (T1) Veröff: EvBl 1966/352 S 461
Beis wie T2; Beisatz: Einer gerichtlichen Anfechtung wegen (gemeinsamen) Irrtums bedarf es nicht, wenn die Parteien den Vertrag einvernehmlich aufheben. (T5) Veröff: SZ 56/96