Norm
EO §7 Bb1Rechtssatz
Aus dem Unterhaltsvergleich, mit dem sich der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von S 450,-- monatlich verpflichtet, welcher Betrag im Sinne der "Umstandsklausel" veränderlich sein soll, jedoch mit der Einschränkung, daß bei einer solchen Änderung der Unterhaltsbeitrag nie mehr als 20 % des Gesamtnettoeinkommens betragen darf, ergibt sich lediglich eine eindeutige Verpflichtung zur Bezahlung von monatlich S 450,--
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000605Dokumentnummer
JJR_19530703_OGH0002_0020OB00527_5300000_001