Norm
AÖSp §2Rechtssatz
Die AÖSp können nur als organisatorische Maßnahme innerhalb der Speditionswirtschaft angesehen werden und ihre Bestimmungen richten sich nur an die Mitglieder des jetzigen Fachverbandes der Spediteure und sollen erreichen, daß diese Speditionsverträge nur unter Anwendung der Spediteurbedingungen abschließen. Irgend eine normative Wirkung gegenüber den Kunden der Spediteure kann nicht angenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0049361Dokumentnummer
JJR_19530704_OGH0002_0010OB00282_5300000_002