Norm
ZPO §406 CcRechtssatz
Nach § 406 ZPO ist entscheidend, ob es sich um einen Anspruch aus periodischen Leistungen zur wenn auch nur teilweisen Versorgung des Berechtigten handelt. Ob der Verpflichtete die Verbindlichkeit zur Rentenleistung übernommen hat, damit der Berechtigte dadurch versorgt wäre, ob die Rente die Gegenleistung für eine dem Verpflichteten erbrachte oder zu erbringende Leistung etwa für einen käuflich erworbenen Gegenstand darstellt, oder ob es sich vielleicht um eine Schenkung handelt, ist im Sinne des § 406 ZPO irrelevant.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041140Dokumentnummer
JJR_19530709_OGH0002_0010OB00535_5300000_002