RS OGH 1953/7/9 1Ob535/53, 5Ob359/59, 6Ob138/62, 7Ob684/76

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Veröffentlicht am 09.07.1953
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Norm

ZPO §406 Cc

Rechtssatz

Nach § 406 ZPO ist entscheidend, ob es sich um einen Anspruch aus periodischen Leistungen zur wenn auch nur teilweisen Versorgung des Berechtigten handelt. Ob der Verpflichtete die Verbindlichkeit zur Rentenleistung übernommen hat, damit der Berechtigte dadurch versorgt wäre, ob die Rente die Gegenleistung für eine dem Verpflichteten erbrachte oder zu erbringende Leistung etwa für einen käuflich erworbenen Gegenstand darstellt, oder ob es sich vielleicht um eine Schenkung handelt, ist im Sinne des § 406 ZPO irrelevant.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 535/53
    Entscheidungstext OGH 09.07.1953 1 Ob 535/53
  • 5 Ob 359/59
    Entscheidungstext OGH 14.10.1959 5 Ob 359/59
    Beisatz: § 406 ZPO nicht für Darlehensrückzahlung. (T1)
  • 6 Ob 138/62
    Entscheidungstext OGH 13.06.1962 6 Ob 138/62
    Auch
  • 7 Ob 684/76
    Entscheidungstext OGH 04.11.1976 7 Ob 684/76
    nur: Nach § 406 ZPO ist entscheidend, ob es sich um einen Anspruch aus periodischen Leistungen zur wenn auch nur teilweisen Versorgung des Berechtigten handelt. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041140

Dokumentnummer

JJR_19530709_OGH0002_0010OB00535_5300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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