Norm
ZPO §204 F1Rechtssatz
Ein nach Ergehen des Berufungsurteiles abgeschlossener Vergleich zwischen den Streitteilen wird auch dann nicht hinfällig, wenn infolge eines Versehens von einer Partei die Revision nicht mehr zurückgezogen wurde und diese Erfolg hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037237Dokumentnummer
JJR_19530709_OGH0002_0010OB00535_5300000_001