RS OGH 1953/7/9 1Ob535/53

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Veröffentlicht am 09.07.1953
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Norm

ZPO §204 F1

Rechtssatz

Ein nach Ergehen des Berufungsurteiles abgeschlossener Vergleich zwischen den Streitteilen wird auch dann nicht hinfällig, wenn infolge eines Versehens von einer Partei die Revision nicht mehr zurückgezogen wurde und diese Erfolg hatte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 535/53
    Entscheidungstext OGH 09.07.1953 1 Ob 535/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037237

Dokumentnummer

JJR_19530709_OGH0002_0010OB00535_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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