Norm
ZPO §502 Abs3 De1Rechtssatz
Zulässigkeit der Revision gegen gleichförmige Urteile über ein unter (10000,-- S) liegendes Klagebegehren auf Gehaltszahlung, wenn gleichzeitig über ein mit mehr als (10000,-- S) bewertetes Feststellungsbegehren entschieden wurde, daß Gehaltsansprüche nicht bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0042889Dokumentnummer
JJR_19530709_OGH0002_0040OB00092_5300000_001