Norm
ABGB §372Rechtssatz
Derjenige, dem vom Verpflichteten nach der Pfändung seines gewerblichen Unternehmens die Bestandrechte am Geschäftslokal entgegen dem Verfügungsverbot abgetreten wurden, ist keinesfalls zur Räumungsklage in Ansehung des Lokales aktiv legitimiert; dies auch dann nicht, wenn sich die Klage gegen einen titellosen Benützer dieses Lokales richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004211Dokumentnummer
JJR_19530715_OGH0002_0020OB00356_5300000_001