RS OGH 1953/7/15 2Ob356/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1953
beobachten
merken

Norm

ABGB §372
EO §341 A
ZPO §1

Rechtssatz

Derjenige, dem vom Verpflichteten nach der Pfändung seines gewerblichen Unternehmens die Bestandrechte am Geschäftslokal entgegen dem Verfügungsverbot abgetreten wurden, ist keinesfalls zur Räumungsklage in Ansehung des Lokales aktiv legitimiert; dies auch dann nicht, wenn sich die Klage gegen einen titellosen Benützer dieses Lokales richtet.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 356/53
    Entscheidungstext OGH 15.07.1953 2 Ob 356/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004211

Dokumentnummer

JJR_19530715_OGH0002_0020OB00356_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten