RS OGH 1953/7/17 ÖBl 1954,21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.1953
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Norm

UrhG §5
UrhG §14 Abs2

Rechtssatz

Das unbeschränkte Recht, nach einem Drama eine Oper zu schaffen und diese aufzuführen und zu vervielfältigen, umfaßt nicht das Recht, Szenen dieser Oper zu verfilmen.

Veröff: ÖBl 1954,21

Schlagworte

*F*

European Case Law Identifier (ECLI)

JJR_19530717_AUSL002_000ÖBL00021_5400000_001RS0105806

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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