Norm
UrhG §5Rechtssatz
Das unbeschränkte Recht, nach einem Drama eine Oper zu schaffen und diese aufzuführen und zu vervielfältigen, umfaßt nicht das Recht, Szenen dieser Oper zu verfilmen.
Veröff: ÖBl 1954,21
Schlagworte
*F*European Case Law Identifier (ECLI)
JJR_19530717_AUSL002_000ÖBL00021_5400000_001RS0105806Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010