Norm
ABGB §1175 A1Rechtssatz
In der Vereinbarung, wonach ein Rechtsanwalt die Kanzlei eines anderen Rechtsanwaltes führen und dafür ein monatliches Honorar von viertausend Schilling und ein Drittel der tarifmäßigen Kosten der von ihm verrichteten Gerichtsverhandlungen nebst den Barauslagen erhalten soll, ist ein Gesellschaftsvertrag zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025981Dokumentnummer
JJR_19530812_OGH0002_0010OB00288_5300000_001