Norm
ABGB §938 C1Rechtssatz
Wenn ein Mann entsprechend seiner moralischen Pflicht für seine Lebensgefährtin, die ihm vier Kinder geboren hat, eine Obsorgepflicht vertraglich auf sich genommen hat, so ist das nicht Schenkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037941Dokumentnummer
JJR_19530819_OGH0002_0030OB00524_5300000_001