Norm
ABGB §1175 A2Rechtssatz
Wenn eine Person Pachtrechte an einer Liegenschaft zur Verfügung stellt und ein anderer seine ärztliche Vorbildung und auf dieser Grundlage ein Privatkrankenhaus betrieben wird, dann liegt eine bürgerlichrechtliche Gesellschaft vor; dies auch dann, wenn keine Vereinbarung über Gewinn und Verlust getroffen wurde und keine Eigentumsgemeinschaft am Hauptstamm bestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025949Dokumentnummer
JJR_19530831_OGH0002_0010OB00385_5300000_001