Norm
ABGB §1008Rechtssatz
Eine Vollmacht "ich gebe meinem Sohne .... die Vollmacht, daß er mich
am .... um ... Uhr bei Gericht vertritt" ist keine Prozeßvollmacht
und befugt den Bevollmächtigten nicht zum Vergleichsabschluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025412Dokumentnummer
JJR_19530902_OGH0002_0030OB00489_5300000_001