RS OGH 1953/9/2 3Ob489/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1953
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Norm

ABGB §1008
ZPO §30 Abs1

Rechtssatz

Eine Vollmacht "ich gebe meinem Sohne .... die Vollmacht, daß er mich

am .... um ... Uhr bei Gericht vertritt" ist keine Prozeßvollmacht

und befugt den Bevollmächtigten nicht zum Vergleichsabschluß.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 489/53
    Entscheidungstext OGH 02.09.1953 3 Ob 489/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025412

Dokumentnummer

JJR_19530902_OGH0002_0030OB00489_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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