Norm
JN §88 Abs2 BRechtssatz
Das Gesetz schreibt keineswegs vor, daß Ware und Faktura den gleichen Weg nehmen und den gleichen Empfänger haben müssen. Das Einlagen ist nicht Voraussetzung für Begründung des Fakturengerichtsstandes. Die Faktura darf aber nicht nach der Ware einlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0046913Dokumentnummer
JJR_19530902_OGH0002_0020OB00284_5300000_001