Norm
ZPO §479Rechtssatz
Auch bei Beschlüssen des Berufungsgerichtes auf Nichtigerklärung ohne Zurückweisung der Klage, die nach § 519 Z 2 ZPO an sich nicht anfechtbar wären, kann ein Rechtskraftvorbehalt angebracht werden, der die Anfechtung dieses Beschlusses beim Obersten Gerichtshof ermöglicht (so bereits SZ 19/305).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anfechtbarkeit, AufhebungsbeschlüsseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041947Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.05.2022