Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Für die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes genügt die Glaubhaftmachung eines Scheidungsgrundes, ohne daß ein zusätzlicher Gefährdungstatbestand (Wiederholungsgefahr) gegeben sein muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005373Dokumentnummer
JJR_19530930_OGH0002_0030OB00599_5300000_001