Norm
MahnG §9Rechtssatz
Der mit Gesuch um Erlassung eines bedingten Zahlungsbefehles (ohne Verbindung mit gleichzeitig erhobener Klage) geltend gemachte Anspruch ist nach Erhebung des Widerspruches nicht mehr rechtsanhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0039490Dokumentnummer
JJR_19530930_OGH0002_0030OB00581_5300000_001