Norm
EO §39 Abs1 Z6 IIIFRechtssatz
Die nach Erlassung des Bewilligungsbeschlusses erfolgte Rückziehung des Exekutionsantrages ist für die Entscheidung über einen gegen die Bewilligung erhobenen Rekurs unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0001428Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012