Norm
AngG §1 IdRechtssatz
Zur Beurteilung eines Dienstnehmers als Angestellten bedarf es keiner besonderen Bestellung oder Einreihung; die Art der tatsächlichen Tätigkeit ist vielmehr ausschlaggebend.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Bezeichnung, InhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0028004Dokumentnummer
JJR_19531020_OGH0002_0040OB00139_5300000_001