Norm
ABGB §938 C2Rechtssatz
Eine Abfertigung, die im Zusammenhang mit den geleisteten Diensten, wenn auch nur aus Anstandspflicht zugesichert wurde, ist keine Schenkung. Was ein ehemaliger Dienstgeber einem Angestellten anläßlich der Lösung des Dienstverhältnisses zahlt oder zusichert, ist im Zweifel Nachwirkung des Dienstverhältnisses.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entgelt, Lohn, Gehalt, Auflösung, Ende, Beendigung, Freiwilligkeit, Verpflichtung, Pflicht, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024038Dokumentnummer
JJR_19531020_OGH0002_0040OB00132_5300000_001