Norm
ABGB §331Rechtssatz
Der Baumeister, der in der Erwartung eines Vertragsabschlusses, mit welchem ihm das Eigentum einer ausgebombten Liegenschaft übertragen werden soll, den Wiederaufbau des Hauses durchführt, ist bei Nichtzustandekommen des Vertrages wie ein redlicher Besitzer zu behandeln und hat wie dieser Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0010236Dokumentnummer
JJR_19531029_OGH0002_0010OB00746_5300000_001