Norm
ABGB §784Rechtssatz
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung eines zwischen den Kläger und einen Dritten bestehenden Rechtes oder Rechtsverhältnisses. Der Alleinerbe, der gleichzeitig Nachlaßgläubiger ist und mit seinen Forderungen gegenüber dem Nachlaß auf den Rechtsweg verwiesen wurde, kann die Noterben, die den Bestand seiner Forderungen im Abhandlungsverfahren bestritten haben, auf Feststellung klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008125Dokumentnummer
JJR_19531029_OGH0002_0010OB00852_5300000_001