RS OGH 1953/10/29 1Ob852/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1953
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Norm

ABGB §784
AußStrG §136
ZPO §228

Rechtssatz

Zulässigkeit der Klage auf Feststellung eines zwischen den Kläger und einen Dritten bestehenden Rechtes oder Rechtsverhältnisses. Der Alleinerbe, der gleichzeitig Nachlaßgläubiger ist und mit seinen Forderungen gegenüber dem Nachlaß auf den Rechtsweg verwiesen wurde, kann die Noterben, die den Bestand seiner Forderungen im Abhandlungsverfahren bestritten haben, auf Feststellung klagen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 852/53
    Entscheidungstext OGH 29.10.1953 1 Ob 852/53
    JBl 1954,339

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008125

Dokumentnummer

JJR_19531029_OGH0002_0010OB00852_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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