Norm
ABGB §1096Rechtssatz
Klage auf Zuhaltung eines Mietvertrages, der u.a. folgendes Recht des Mieters nomiert: "Mieter ist berechtigt, einen neuen Mieter namhaft zu machen, mit dem der Vermieter einen Mietvertrag abschließen muß; der Vermieter kann den Abschluß des Vertrages mit dem neuen Mieter ablehnen, wenn in dessen Person hiezu ein triftiger Grund vorliegt". Frage der Legitimation zu dieser Klage. Impugnationsanspruch?
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000802Dokumentnummer
JJR_19531104_OGH0002_0030OB00640_5300000_001