Norm
ABGB §986 B3Rechtssatz
Wenn im Übereinkommen ausdrücklich auf die Veröffentlichungen des österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung Bezug genommen wird, kann für die Ermittlung einer laut Vereinbarung nach Maßgabe der Veränderungen des Lebenshaltungskostenindex vorzunehmenden Aufwertung nur der an den Zahlungstagen zuletzt veröffentlichte Index maßgebend sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024136Dokumentnummer
JJR_19531113_OGH0002_0020OB00793_5300000_001