RS OGH 1953/11/13 2Ob793/53, 5Ob65/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.1953
beobachten
merken

Norm

ABGB §986 B3

Rechtssatz

Wenn im Übereinkommen ausdrücklich auf die Veröffentlichungen des österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung Bezug genommen wird, kann für die Ermittlung einer laut Vereinbarung nach Maßgabe der Veränderungen des Lebenshaltungskostenindex vorzunehmenden Aufwertung nur der an den Zahlungstagen zuletzt veröffentlichte Index maßgebend sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024136

Dokumentnummer

JJR_19531113_OGH0002_0020OB00793_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten