Norm
ABGB §863 GIIIRechtssatz
Die im Zusammenhang mit einer aus formellen Gründen wirkungslos gebliebenen Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist vom Dienstgeber durch Zusendung der Arbeitspapiere konkludent abgegebene Erklärung, das Dienstverhältnis zu beenden, wirkt als unbefristete Kündigung und begründet den Anspruch des Dienstnehmers auf Kündigungsentschädigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0016140Dokumentnummer
JJR_19531201_OGH0002_0040OB00212_5300000_001