RS OGH 1953/12/2 2Ob884/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1953
beobachten
merken

Norm

GmbHG §16

Rechtssatz

In der vertraglichen Verpflichtung des Geschäftsführers zur Niederlegung der Geschäftsführung gegenüber einem Dritten (im Rahmen eins Syndikatsvertrages mit einem anderen Unternehmen) ist keine Umgehung dieser Gesetzesstelle zu erblicken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0059514

Dokumentnummer

JJR_19531202_OGH0002_0020OB00884_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten