Norm
GmbHG §16Rechtssatz
In der vertraglichen Verpflichtung des Geschäftsführers zur Niederlegung der Geschäftsführung gegenüber einem Dritten (im Rahmen eins Syndikatsvertrages mit einem anderen Unternehmen) ist keine Umgehung dieser Gesetzesstelle zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0059514Dokumentnummer
JJR_19531202_OGH0002_0020OB00884_5300000_001