Norm
EO §7 BaRechtssatz
Vollstreckbarkeit eines Vergleiches, womit sich die Vergleichsparteien ua einverstanden erklärten, daß die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten der Sachverständige ... zu überwachen habe und daß bei Meinungsverschiedenheiten die Arbeiten nach den Anordnungen dieses Sachverständigen durchzuführen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000453Dokumentnummer
JJR_19531209_OGH0002_0030OB00734_5300000_001