RS OGH 1953/12/16 3Ob577/53, 3Ob393/60

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Veröffentlicht am 16.12.1953
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Norm

VersVG §38
VersVG §69

Rechtssatz

Keine Verständigungspflicht des Erwerbers von der Nichtzahlung der Prämie, gemäß dem Grundsatz, daß dem Versicherer durch den Eintritt des Erwerbs keine neuen Pflichten erwachsen und er nach § 38 VersVG zur Einmahnung der ersten Prämie nicht verpflichtet ist, also weder gegenüber dem Veräußerer noch dem Erwerber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0080459

Dokumentnummer

JJR_19531216_OGH0002_0030OB00577_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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