Norm
VersVG §38Rechtssatz
Keine Verständigungspflicht des Erwerbers von der Nichtzahlung der Prämie, gemäß dem Grundsatz, daß dem Versicherer durch den Eintritt des Erwerbs keine neuen Pflichten erwachsen und er nach § 38 VersVG zur Einmahnung der ersten Prämie nicht verpflichtet ist, also weder gegenüber dem Veräußerer noch dem Erwerber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0080459Dokumentnummer
JJR_19531216_OGH0002_0030OB00577_5300000_001