Norm
AußStrG §9 E1Rechtssatz
Gegen die im Verlassenschaftsverfahren an einen nichtbeteiligten Dritten gerichtete Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist den Wert von (angeblich von diesem entwendeten) Gegenständen der Nachlaßmasse bei Gericht zu erlegen, widrigens mit einer Strafanzeige gegen ihn vorgegangen werde, ist ein Rekurs dieses Aufgeforderten zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006391Dokumentnummer
JJR_19540113_OGH0002_0010OB00974_5300000_001