RS OGH 1954/1/13 1Ob974/53

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Veröffentlicht am 13.01.1954
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Norm

AußStrG §9 E1

Rechtssatz

Gegen die im Verlassenschaftsverfahren an einen nichtbeteiligten Dritten gerichtete Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist den Wert von (angeblich von diesem entwendeten) Gegenständen der Nachlaßmasse bei Gericht zu erlegen, widrigens mit einer Strafanzeige gegen ihn vorgegangen werde, ist ein Rekurs dieses Aufgeforderten zulässig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 974/53
    Entscheidungstext OGH 13.01.1954 1 Ob 974/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006391

Dokumentnummer

JJR_19540113_OGH0002_0010OB00974_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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