Norm
ZPO §405 DIIIa1Rechtssatz
Eine Klage auf Zahlung mit Einschränkung auf ein bestimmtes Exekutionsobjekt stellt sich gegenüber einem nicht durch Beziehung auf ein bestimmtes Exekutionsobjekt eingeschränkten Klagebegehren als ein minus dar. Es kann daher auf Grund des uneingeschränkten Klagebegehrens im eingeschränkten Umfang Folge gegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040960Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2013