Norm
EO §370 C4Rechtssatz
Die Tatsache oder die Absicht der Veräußerung einer Liegenschaft allein kann nicht als eine Gefährdung im Sinne des § 370 EO angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004642Dokumentnummer
JJR_19540203_OGH0002_0010OB00054_5400000_002