RS OGH 1954/2/3 1Ob54/54, 5Ob272/69, 3Ob212/05f

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Veröffentlicht am 03.02.1954
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Norm

EO §370 C4

Rechtssatz

Die Tatsache oder die Absicht der Veräußerung einer Liegenschaft allein kann nicht als eine Gefährdung im Sinne des § 370 EO angesehen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004642

Dokumentnummer

JJR_19540203_OGH0002_0010OB00054_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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