RS OGH 1954/2/4 1Ob990/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1954
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Norm

EO §353 Abs1 IA
EO §353 Abs1 IB
EO §353 Abs1 IIA
EO §356 Abs1

Rechtssatz

Das Gebot, die Störung zu unterlassen, enthält das Gebot, den Zustand, aus dem die fortdauernde Störung entsteht, zu beseitigen (Aufstellung einer Planke und Versperrthalten des Tores durch den Verpflichteten; Exekution durch Aufsperren des Tores zulässig).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 990/53
    Entscheidungstext OGH 04.02.1954 1 Ob 990/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004737

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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