Norm
UWG §2 D2Rechtssatz
Durch die Verwendung der ungarischen Nationalfarben auf Wurstetiketten mit der Aufschrift "Ungarische Salami" ohne Hinweis auf die inländische Herstellung der Wurst (ledigliche Anführung des Familiennamens Stastnik) - wird ein Tatbestand nach § 2 UWG hergestellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0078384Dokumentnummer
JJR_19540210_OGH0002_0030OB00057_5400000_001