Norm
ZPO §68Rechtssatz
Wenn die erste Instanz die Entziehung des Armenrechtes ausspricht, die zweite Instanz hingegen lediglich das Erlöschen desselben, so liegen difforme Beschlüsse vor; ein Revisionsrekurs ist daher zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0036146Dokumentnummer
JJR_19540210_OGH0002_0010OB00078_5400000_001