Norm
ABGB §451dRechtssatz
Zur Rechtswirksamkeit der Verpfändung einer Forderung ist die Verständigung des Drittschuldners notwendig, weil nur so dem Publizitätserfordernis genügt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0011392Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2016