Norm
ABGB §785Rechtssatz
a) Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten ist im § 951 ABGB erschöpfend geregelt; keine hilfsweise Heranziehung des § 1409 ABGB.
b) Mangelnde Passivlegitimation bezüglich Anfechtung nach § 951 ABGB wegen Fehlens der Gesamtrechtsnachfolge bei folgendem Sachverhalt:
Anfechtender (A) ist pflichtteilsberechtigt nach seinem Vater (B), der seinen Hof seinem Sohn C bei Lebzeiten übergab und dann starb. C fiel im Krieg und wurde von seiner mj Tochter D beerbt, die nach Aufhebung des Erbhofrechtes mit ihrer Mutter E (Gattin und Witwe des C) vor der Schlichtungsstelle einen Übertragungsvergleich hinsichtlich des Hofes schloß; geklagt wird E.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015412Dokumentnummer
JJR_19540217_OGH0002_0030OB00638_5300000_001