Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Benützungsregelung über Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten, die zu einem Unternehmen gehören, das der Witwe und dem Sohn des Erblassers eingeantwortet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015700Dokumentnummer
JJR_19540217_OGH0002_0030OB00070_5400000_001