Norm
ABGB §986 B4Rechtssatz
Eine Wertsicherungsklausel "nach dem Kaufwert des Schillings am heutigen Tage im Vergleich zu den heutigen Preisen der Agrarprodukte insbesondere Weizenpreise und Kornpreise zur Zeit der Auszahlung" ist bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024158Dokumentnummer
JJR_19540224_OGH0002_0030OB00114_5400000_001