Norm
ABGB §1114Rechtssatz
Die vorläufige Übergabe des Pachtgegenstandes bei gleichzeitiger Zahlung eines vorläufigen Pachtzinses unter dem von Jahr zu Jahr formell verlängerten ausdrücklichen Vorbehalt eines endgültigen Vertragsabschlusses schafft keinen Vertrag auf unbestimmte Zeit, sondern auf bestimmte Dauer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026148Dokumentnummer
JJR_19540224_OGH0002_0010OB00895_5300000_001