RS OGH 1954/3/2 5Os15/56, 12Os187/65, 11Os108/76, 10Os166/76, 12Os197/76, 9Os135/77, 9Os110/77, 13Os

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Veröffentlicht am 02.03.1954
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Norm

StGB §16 B

Rechtssatz

Ein fehlgeschlagener Versuch, bei dem ein Rücktritt des Täters nicht mehr möglich ist, liegt vor, wenn der Täter alles getan hat, was zur Herbeiführung eines tatbildmäßigen Erfolges der von ihm gewollten Art seinerseits erforderlich erschien, der gewollte Erfolg jedoch nicht eintritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0090338

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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