RS OGH 1954/3/3 1Ob811/53

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Veröffentlicht am 03.03.1954
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Norm

ABGB §986 A
ZPO §411

Rechtssatz

Die in einem wegen Ausstellung einer Löschungsquittung geführten Rechtsstreit entschiedene Frage, ob die Darlehensschuld bereits getilgt sei, kann als Vorfrage nicht in einem späteren,zwischen den gleichen Parteien geführten Rechtsstreit wegen Aufwertung dieser Darlehensschuld Rechtskraft für die Frage des aufrechten Bestandes des Darlehens bewirken.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 811/53
    Entscheidungstext OGH 03.03.1954 1 Ob 811/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024171

Dokumentnummer

JJR_19540303_OGH0002_0010OB00811_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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