Norm
ABGB §986 ARechtssatz
Die in einem wegen Ausstellung einer Löschungsquittung geführten Rechtsstreit entschiedene Frage, ob die Darlehensschuld bereits getilgt sei, kann als Vorfrage nicht in einem späteren,zwischen den gleichen Parteien geführten Rechtsstreit wegen Aufwertung dieser Darlehensschuld Rechtskraft für die Frage des aufrechten Bestandes des Darlehens bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024171Dokumentnummer
JJR_19540303_OGH0002_0010OB00811_5300000_001