RS OGH 1954/3/10 2Ob76/54

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Veröffentlicht am 10.03.1954
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Norm

ZPO §106 Abs2

Rechtssatz

Keine Nichtigkeit, wenn das Zustellorgan die Hinterlegungsanzeige der Gattin (zugleich Prozeßgegnerin) übergibt und diese die Anzeige an den Beklagten zu einem Zeitpunkt weitergibt, daß er ohne weiters die Möglichkeit der rechtzeitigen Behebung der hinterlegten Gerichtssendung und der Verrichtung der Tagsatzung hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 76/54
    Entscheidungstext OGH 10.03.1954 2 Ob 76/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0036521

Dokumentnummer

JJR_19540310_OGH0002_0020OB00076_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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