RS OGH 1954/3/10 2Ob769/53, 2Ob194/07d

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Veröffentlicht am 10.03.1954
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Norm

StVO §2 Abs1 Z1

Rechtssatz

Ein Abkürzungsweg durch die Felder ist keine Straße im Sinne der Straßenpolizeivorschriften. Dass ein Feldweg seit unvordenklichen Zeiten benützt wurde, macht ihn noch nicht zu einem öffentlichen Weg.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0073141

Dokumentnummer

JJR_19540310_OGH0002_0020OB00769_5300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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