Norm
StVO §2 Abs1 Z1Rechtssatz
Ein Abkürzungsweg durch die Felder ist keine Straße im Sinne der Straßenpolizeivorschriften. Dass ein Feldweg seit unvordenklichen Zeiten benützt wurde, macht ihn noch nicht zu einem öffentlichen Weg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0073141Dokumentnummer
JJR_19540310_OGH0002_0020OB00769_5300000_002