Norm
EO §36 AcRechtssatz
Eine Klage auf Unwirksamerklärung eines Versäumungsurteils oder auf Unterlassung der Exekutionsführung auf Grund eines Versäumungsurteils wegen unrichtigen Tatsachenvorbringens, das zur Fällung des Versäumungsurteils geführt hat, ist ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000883Dokumentnummer
JJR_19540310_OGH0002_0030OB00167_5400000_001